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Mitgliedschaft

Um die Mitgliedschaft der Genossenschaft zu erwerben, bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden Beitrittserklärung und der Zulassung der Genossenschaft. Über die Zulassung beschließt der Vorstand. Dem Bewerber ist vor Abgabe seiner Beitrittserklärung die Satzung in der jeweils geltenden Fassung zur Verfügung zu stellen.

Mitglieder können werden:

a) nartürliche Personen,
b) Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.